Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Stand: 8. August 2025

Bockhacker Containerdienst GmbH, Jahnallee 4 65795 Hattersheim

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen und Geschäftsbeziehungen jeglicher Art. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung vorab ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Die hier formulierten Bedingungen finden ebenfalls auf alle künftigen Geschäftsabschlüsse zwischen den Parteien Anwendung, auch wenn bei deren Zustandekommen nicht erneut ausdrücklich darauf hingewiesen wird und/oder wir die Lieferung der Ware in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen ausführen.
Im weiteren Verlauf wird die einheitliche Bezeichnung »Käufer« für Käufer und Besteller verwendet.

§ 1 Vertrag

Unsere Angebote, einschließlich der darin genannten Preise, sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach Auftragserteilung und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, die allein den Vertragsinhalt verbindlich festlegt.

Sollten nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Einhaltung der Zahlungsfristen begründen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarungen zur Zahlung auf Rechnung gelten immer unter Vorbehalt einer erfolgreichen Bonitätsprüfung durch unseren Warenkreditversicherer oder eine andere Auskunftei. Liegt eine negative oder eingeschränkte Bonitätsauskunft vor, behalten wir uns das Recht vor, die Zahlungsbedingungen auf Vorauskasse zu ändern. Eine Verpflichtung, dem Käufer die Herkunft dieser Informationen offenzulegen, besteht nicht.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu erteilten Aufträgen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Vereinbarungen, die mit unseren Vertretern getroffen werden, sind ebenfalls nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Sollte eine Lieferung trotz bestehendem Vertrag aufgrund von höherer Gewalt, Streik oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen – wie etwa der Schließung von Steinbrüchen, negativen Materialendkontrollen oder Ähnlichem – nicht wie vereinbart erfolgen können, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht, soweit keine abweichenden gesetzlichen Regelungen bestehen, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Verzugsstrafen entfallen in diesen Fällen oder verlängern sich um den Zeitraum, der erforderlich war, um die Lieferung durchzuführen.

Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Käufer kann die geleistete Anzahlung von uns einbehalten oder ein Betrag in Höhe von 30 % des Kaufpreises in Rechnung gestellt werden. Ein höherer oder niedrigerer Schadensersatz kann geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei Bestellware oder speziell angefertigten Produkten, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen greifen, ausgeschlossen.

§ 2 Angebote/ Abrechnungsmengen

Unsere Angebote basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Kalkulationsgrundlagen, wie Skizzen, Zeichnungen und Maßangaben. Jede Änderung dieser Grundlagen führt zu einer Anpassung des Angebots.

Wir behalten uns das Recht vor, die Angebotspreise zu erhöhen, falls die zugrunde liegenden Kalkulationsdaten nachträglich durch den Auftraggeber verändert werden oder wenn Kostensteigerungen eintreten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Beispiele hierfür sind Änderungen bei Löhnen, Hilfsstoffen, Materialkosten, der Umsatzsteuer oder Transportkosten. Unsere Angebotspreise verstehen sich als Nettopreise in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Abweichungen von den im Angebot angegebenen Mengen sind zulässig, sofern diese auf tatsächlichem Materialverbrauch basieren. Die Abrechnungsmengen bei Fertigwaren richten sich nach dem tatsächlich benötigten Material. Als Abrechnungsmaß gilt dabei das kleinste umschriebene Rechteck des jeweiligen Werkstücks.

§ 3 Preise, Zahlung

Die angegebenen Preise enthalten die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten sowohl für Haupt- als auch Nebenleistungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk oder ab Lager. Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, sofort nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Anzahlung oder Vorauskasse auszuführen.

Für Rechnungen mit einem vereinbarten Zahlungsziel, das über die sofortige Zahlung hinausgeht, behalten wir uns vor, eine Finanzierungspauschale in Höhe von 5 % des gesamten Rechnungsbetrags zu erheben. Diese Pauschale kann vollständig abgezogen werden, sofern die Zahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels gemäß Auftragsbestätigung erfolgt. Zahlungseingänge werden automatisch auf die älteste offene Rechnung angerechnet, ein Wahlrecht des Schuldners besteht nicht.

Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt ausschließlich erfüllungshalber und bleibt vorbehalten. Etwaige Diskontspesen und Wechselsteuern sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Bearbeitung von Wechseln bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.

Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur dann zulässig, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Im Falle einvernehmlicher Änderungen des Auftrags wird der Preis entsprechend angepasst.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer ausschließlich dann geltend machen, wenn es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle einer Nichterfüllung durch den Käufer Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu verlangen. Sollte sich der Käufer länger als einen Monat im Verzug befinden, kann der Verkäufer zusätzlich eine Entschädigung für die Lagerung der Ware fordern, basierend auf den ortsüblichen Speditionssätzen.

Dem Käufer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der pauschale Prozentsatz bzw. die berechneten Speditionssätze entstanden ist. Ebenso bleibt dem Verkäufer das Recht vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 5 Lieferungen

Teillieferungen sind zulässig. Sollte eine Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit aus einem von uns zu vertretenden Grund nicht erfolgen, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er uns zuvor schriftlich eine Nachfrist gesetzt hat. Diese Nachfrist beträgt bei Bestellware außerhalb der EU 8 Wochen und innerhalb der EU 4 Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Nachfristsetzung und muss fruchtlos verstreichen, bevor ein Rücktritt möglich ist.

Besonders in Fällen negativer Materialendkontrollen ist dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Nacherfüllung einzuräumen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend um den Zeitraum, der erforderlich ist, um notwendige Rohmaterialien zu beschaffen und die Materialproduktion erneut durchzuführen.

Wenn eine Warenabholung durch den Käufer vereinbart ist oder die Ware vorübergehend zwischengelagert wird, bis sie vom Käufer abgerufen wird (z. B. bei Kommissionsware), gilt die Lieferung mit der Bereitstellung der Ware als erfolgt.

§ 6 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware auf die Versand-Bahnstation oder den LKW verladen wird. Bei Anlieferung durch uns geht die Gefahr mit der Ankunft des LKW am Bestimmungsort auf den Käufer über.

Wurde eine Warenabholung durch den Käufer vereinbart, erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Ware an den Käufer.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller weiteren Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wird die Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen verbunden, erwerben wir entsprechend dem Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zu dem der verbundenen Gegenstände anteilig Miteigentum an der neu entstandenen Sache, ohne dass es einer gesonderten Eigentumsübertragung bedarf. Der Käufer ist verpflichtet, Waren, die unserem Vorbehaltseigentum unterliegen, ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern.

Der Käufer tritt hiermit alle Forderungen, die aus dem Weiterverkauf oder aus anderen Rechtsgeschäften mit Dritten entstehen, sicherungshalber bis zur Höhe unserer offenen Forderungen an uns ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nur Zahlungen an uns verlangen. Andernfalls ist der Käufer verpflichtet, uns sämtliche zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Sollten Dritte auf unsere Vorbehaltsrechte zugreifen, ist der Käufer verpflichtet, unseren Eigentumsvorbehalt unverzüglich offenzulegen und uns darüber zu informieren.

Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers in Besitz zu nehmen und abzutransportieren, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag darstellt.

§ 8 Gewährleistung

Muster und Materialbeschaffenheit:
Bemusterungen sind unverbindlich und dienen lediglich der allgemeinen Veranschaulichung des Steines. Handmuster und Abschläge können niemals sämtliche Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge vollständig wiedergeben. Für natürliche Eigenschaften von Natursteinen wie Farbabweichungen, Trübungen, Veränderungen, Tupfen, Poren, kleine gekittete Stellen, Haarrisse, Striemen und ähnliche Erscheinungen übernehmen wir keine Haftung. Auskittungen und Verklammerungen, die bei bunten Steinen üblich sind, werden fachgerecht durchgeführt. Der Auftraggeber hat damit zu rechnen, dass bei Naturstein Abweichungen auftreten können.

Maßabweichungen:
Für Maßabweichungen gelten die derzeit gültigen Bestimmungen der VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.

Mängelhaftung:
Sofern der Käufer Kaufmann ist, haften wir nur bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Unsere Haftung erfolgt unter den folgenden Bedingungen:

  • Nacherfüllung:
    Liegen Sach- oder Rechtsmängel vor, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Der Käufer muss uns für die Nacherfüllung einen angemessenen Zeitraum einräumen, der sich an der ursprünglichen Lieferzeit orientiert. Die Mindestlieferzeit beträgt 8 Wochen. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Produktionsstilllegungen, witterungsbedingte Schwierigkeiten oder vergleichbare Umstände berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Beeinträchtigungen und eine angemessene Nachfrist zu verlängern.

    Unsere Haftung setzt voraus, dass der Mangel nicht unerheblich ist. Ist eine Nacherfüllung unmöglich, unverhältnismäßig oder unzumutbar, sind wir berechtigt, diese zu verweigern. Eine Nacherfüllung können wir zudem verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

    Wir tragen die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, jedoch nicht solche, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen und dadurch Mehrkosten verursachen.

  • Rücktritt oder Minderung:
    Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, für den Käufer unzumutbar sein oder von uns verweigert werden, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (Minderung) oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
  • Zusicherungen und Garantien:
    Zusicherungen und Garantien gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich gewährt haben.
  • Beweislastverteilung:
    Durch die vorstehenden Regelungen wird die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung in keiner Weise geändert.

§ 9 Schadensersatzhaftung

Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse:
Unsere Haftung auf Schadensersatz unterliegt, neben den sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, den folgenden Ausschlüssen und Begrenzungen:

  • Uneingeschränkte Haftung:
    Wir haften uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien oder Zusicherungen, wenn ein dadurch umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Darüber hinaus besteht keine Haftungsbeschränkung bei Gefährdungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Einfache Fahrlässigkeit:
    Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
  • Haftungsausschluss:
    Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung von Kardinalpflichten sowie für Schäden aller Art – unabhängig von der Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss – ist ausgeschlossen.
  • Aufwendungsersatz:
    Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, mit Ausnahme derjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB.
  • Erweiterter Geltungsbereich:
    Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten gleichermaßen für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Information zum Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung erfolgt durch die Bockhacker Containerdienst GmbH, Jahnallee 4, 65795 Hattersheim, Tel.: 06190-892045, E-Mail: info@bockhacker-hattersheim.de.

Zweck der Datenverarbeitung:
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen und für eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Es werden keine Interessen Dritter verfolgt, und eine Übermittlung der Daten in Länder außerhalb der EU ist nicht vorgesehen.

Empfänger der Daten:
Zu den Empfängern gehören IT- und Service-Dienstleister sowie Zustellunternehmen, die in die Vertragsabwicklung eingebunden sind. Darüber hinaus werden bei Bedarf Auskunfteien (z. B. Schufa) eingeschaltet, um Bonitätsprüfungen durchzuführen, falls das Unternehmen zur Vorleistung verpflichtet ist (z. B. bei Kauf auf Rechnung oder Lastschrifteinzug).

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich.

Bereitstellung der Daten:
Die Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Kunden ist freiwillig, jedoch notwendig, um die Vertragserfüllung zu ermöglichen.

Weitere Informationen:
Detaillierte Hinweise zur Datenverarbeitung sowie Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen finden Sie hier.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand sind jeweils Wiesbaden. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 12 Höhere Gewalt; Selbstbelieferungsvorbehalt

Unvorhersehbare Ereignisse, die von keiner der Parteien zu vertreten sind – wie Streiks, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Liefersperren, Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg oder ähnliche Umstände – entbinden das Unternehmen für die Dauer der Beeinträchtigung von seiner Lieferpflicht. Sollte dieser Zustand der höheren Gewalt ununterbrochen länger als 30 Tage andauern, steht beiden Parteien das Recht zu, den Vertrag zu kündigen.

Für Verbraucher gilt zudem der Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern das Unternehmen ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die rechtzeitige Selbstbelieferung generell vorbehalten.

§ 13 Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist so auszulegen, anzupassen oder zu ergänzen, dass der damit beabsichtigte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich möglich, erreicht wird.

Die Überschriften der einzelnen Paragraphen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine inhaltliche oder rechtliche Bedeutung, insbesondere keine abschließende Regelungswirkung.